GEFA9 verbindet Bestand, Aufträge und Vorschriften in einer Software: Zusammenlagerung, 1000-Punkte-Regel, Beförderungspapier, Jahresbericht und Lagerliste. Jede Prüfung nennt ihre Quelle, jede Änderung bleibt nachvollziehbar.
Programme für Gefahrstoffe kennen Datenblätter und Einstufungen, aber meist nicht Ihr Lager. Lagerprogramme kennen Bestand und Plätze, aber nicht das Gefahrgutrecht.
GEFA9 prüft die Vorschriften dort, wo die Ware tatsächlich liegt und verladen wird: am Lagerplatz, im Auftrag und auf dem Fahrzeug.
Wählen Sie einen Baustein. Zu jedem steht, was er tut und worauf er sich stützt.
{{cur.p}}
Drei Aufträge, die einzeln harmlos wirken, können zusammen auf einem Fahrzeug die Grenze überschreiten. Schieben Sie die Mengen und sehen Sie, wann die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 entfällt.
Beispiel mit Stoffen der Beförderungskategorien 2 (Faktor 3) und 3 (Faktor 1). Menge in Litern, vereinfacht. GEFA9 rechnet mit den Faktoren aus ADR Tabelle A und beachtet alle Beförderungskategorien. Keine Rechts- oder Gefahrgutberatung.
{{s.p}}
Gerade bei Gefahrgut zählt, wer wann was entschieden hat. GEFA9 hält das fest und überlässt heikle Entscheide dem Menschen.
{{z.p}}
Wir zeigen offen, wo GEFA9 steht. Die Reihenfolge der geplanten Punkte richtet sich nach den Pilotbetrieben.
Wir suchen wenige Betriebe mit Gefahrstofflager, die GEFA9 zuerst neben ihrem bisherigen Ablauf mitlaufen lassen und uns ehrliche Rückmeldung geben.
Wir zeigen Ihnen in etwa 15 Minuten den Weg von der Einlagerung bis zum Beförderungspapier und zur Lagerliste.
Konditionen für Pilotbetriebe besprechen wir persönlich.
Fehlt etwas? Schreiben Sie uns, wir ergänzen die Liste.
{{f.a}}